Schulfinanzierung
Stand: Januar 2011
Vorbemerkung
Der Verein FREIraum Oldenburg e.V. will eine Grundschule zu fairen Konditionen für Alle ermöglichen. Der Grundschule FREIraum wurde gemäß §139ff. des niedersächsischen Schulgesetzes NschG zum 05.08.2010 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer staatlichen genehmigten Ersatzschule (hier: Grundschule) erteilt. Laut §149 des NSchG gewährt das Land "den Trägern der anerkannten Ersatzschulen sowie der Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung nach Ablauf von drei Jahren seit der Genehmigung der Schule auf Antrag Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten." Aus diesem Grund ist eine Zusatzfinanzierung für die ersten drei Jahre nötig.
Die Zusatzfinanzierung wird durch Beteiligungen der Eltern, Spenden, Sponsoren, Stiftungsgelder und ein für Privatpersonen und Unternehmen entwickeltes Investionsbildungspaket gesichert.
Beteiligung durch die Erziehungsberechtigten, Privatpersonen und Unternehmen
Um die langfristige Schulausbildung der Kinder sicherzustellen, und damit die Grundschule FREIraum vernünftig wirtschaften kann, haben wir zusammen mit namhaften Oldenburger Kreditinstituten ein Modell zur Finanzierung der Schule erstellt. Selbstverständlich werden die finanziellen Möglichkeiten der Eltern berücksichtigt.
Auch für Privatpersonen und Unternehmen haben wir ein interessantes lukratives Investionsbildungspakekt zur Unterstützung der Schule entwickelt.
Alle finanziellen Unterstützungen werden durch einen vom Rechtsanwalt geprüften Vertrag zwischen Schule und Unterstützer abgesichert.
Wir informieren Sie dazu gerne in einem persönlichen Gespräch.
