Schulgeld
Stand: Mai 2011
Schulgeld
Für den Besuch eines Kindes der Grundschule FREIraum ist ein monatliches Schulgeld ab 120,00 Euro zu entrichten. Das Schulgeld zahlen die Erziehungsberechtigten an den Schulträger, den Verein FREIraum Oldenburg e.V.. Das Schulgeld dient der Grundfinanzierung. Es wird erst ab dem vierten Jahr des Bestehens, also ab dem Schuljahr 2013/2014 durch öffentliche Zuschüsse ergänzt.
Höhe des Schulbeitrags
Die Höhe des Schulbeitrags richtet sich
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nach der Anzahl der Kinder der Erziehungsberechtigten, die als SchülerInnen die Grundschule FREIraum besuchen
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nach dem verfügbaren Haushaltseinkommen der Erziehungsberechtigen und dem jeweiligen Beitragssatz, der aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung vom Trägerverein nach Empfehlung durch die Geschäftsführung der Schule im Haushaltsplan im Voraus festgelegt wird.
Die Höhe der Beitragssätze berücksichtigt die individuelle Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten erhalten rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres Mitteilung über die Höhe des von ihnen zu entrichtenden Schulbeitrages.
Geschwisterbeitrag
Besucht mehr als ein Kind der Erziehungsberechtigten die Grundschule FREIraum, so gilt für jedes zusätzliche Kind der reduzierte Geschwisterbeitragsatz. Der Investitionszuschuss verringert sich in diesem Fall nicht.
Tabelle der Beitragsklassen
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Beitragsklasse |
erstes Kind |
zweites und folgende Kinder |
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A bei Hartz IV, StudentInnen und Wohngeldbezug |
120,00 € |
100,00 € |
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B Nettoeinkommen bis 4.500,00 € |
190,00 € |
170,00 € |
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C Nettoeinkommen über 4.500,00 € |
260,00 € |
240,00 € |
Aufnahmegebühr
Bei der Anmeldung des Kindes wird eine Anmeldegebühr fällig. Diese beträgt zurzeit Euro 190,00. Die Anmeldegebühr dient der Abdeckung der notwendigen Verwaltungsaufgaben und ist nicht rückzahlbar.
Ab dem Schuljahr 2013/2014 wird die Aufnahmegebühr auf einmalig 2000,00 Euro erhöht.
Investitionskostenzuschuss
Für die laufenden Investitionen in den Schulbetrieb erhebt die Grundschule FREIraum einen jährlichen Zuschuss je Kind in Höhe von Euro 170,00. Dieser Betrag kann auch in monatlichen Zahlungsraten erfolgen. Mit diesen Beträgen werden neue und laufende Projekte der Schule finanziert.
Investitionsdarlehen
Da die Schule bis zum Schuljahr 2013/2014 keine öffentliche Gelder erhält (gesetzliche Wartefrist), ist ein Investitionsdarlehen zur Sicherung der Schule von Seiten der Erziehungsberechtigten oder Dritten zu leisten.
Das Darlehen schmälert das monatliche Schulgeld entsprechend und wird von der Schule an die Eltern zeitnah zurück gezahlt. Nähere Auskünfte erteilt die Geschäftsleitung.
